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Entscheidung des EuGH zur unverzüglichen Rüge

Rechtsprechung

Das Erfordernis der unverzüglichen Rüge nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags ist europarechtswidrig!

Der Europäische Gerichtshof beginnt das Jahr 2010 mit einem „Paukenschlag“. Das Gericht hat das Erfordernis der unverzüglichen Rüge „gekippt“ (Entscheidung des EuGH vom 28. Januar 2010, Az.: Rs. C-406/08; Rs. C-456/08). Lesen Sie weiter.

Compliance vermeidet Haftungsrisiken

DIE NEWS 01_02/2010

Mit Compliance bezeichnet man die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch freiwillige Kodizes in Unternehmen, die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Mitarbeiter und Führung im Hinblick auf gesetzliche Ge- und Verbote umfassen.

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „DIE NEWS“ finden Sie eine Stellungnahme unseres Partners, Dr. Detlef Koch zu diesem Thema mit Handlungsempfehlungen. Lesen Sie mehr.

Die Betriebsratswahl 2010


Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen stehen für die Zeit vom 1. März bis 31. Mai 2010 an. Grundsätzlich sind sie eine Angelegenheit der Arbeitnehmer. Trotzdem ist die Wahl für Arbeitgeber wichtig. Denn schließlich wird der Verhandlungspartner der Arbeitgeberseite für die nächsten vier Jahre gewählt. Lesen Sie weiter.

Zur Umstellung von Preisindizes

International Law Office - 18/12 2009

Alle fünf Jahre wieder steht (nicht nur) die Immobilienbranche vor der Frage, wie Mietzinserhöhungen aufgrund von Indexklauseln berechnet werden, wenn seit der letzten Mieterhöhung eine Umbasierung des Index stattgefunden hat und/oder diese Umbasierung veröffentlicht wurde. Lesen Sie weiter.

BMF-Schreiben zur Anwendung des InvStG

Gesetzgebung

Das Bundesfinanzministerium hat mir Schreiben vom 18. August 2009 zu wichtigen Fragen in Bezug auf die Anwendung des Investmentsteuergesetzes (InvStG) Stellung genommen. Insbesondere durch das Investmentänderungsgesetz, das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 und das Jahressteuergesetz 2009 hatte sich im Hinblick auf die Anwendungsbereiche des Investmentsteuergesetzes und die konkreten Besteuerungsfolgen eine Reihe von Zweifelsfragen ergeben. Lesen Sie weiter.

Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Gesetzgebung

Am 4. Dezember 2009 ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom Bundestag verabschiedet worden, der Bundesrat hat am 18. Dezember 2009 zugestimmt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 treten die darin vorgesehenen Regelungen in Kraft. Die wesentlichen Änderungen finden Sie hier.

Veröffentlichung der VOF 2009 im Bundesanzeiger


Am 8. Dezember 2009 wurde die VOF 2009 in der Ausgabe Nr. 185 des Bundesanzeigers vom 8. Dezember 2009 (S. 4125 ff) veröffentlicht.  Am 11. November 2009 beschloss zudem der Vorstand des Deutschen Verdingungsausschuss für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (DVAL) - die neue VOL/A 2009. Lesen Sie weiter.

Aufteilung nach Umsatzschlüssel

Rechtsprechung

Verbot der Aufteilung nach Umsatzschlüssel europarechtswidrig

Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 23. April 2009 (16 K 271/06) entschieden, dass § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG gemeinschaftsrechtswidrig ist. Das Urteil ist zur Revision zum BFH zugelassen. Lesen Sie weiter

Einkünfteerzielungsabsicht/geduldeter Leerstand

Rechtsprechung

Im Urteil vom 25. Juni 2009 hat sich der BFH (IX R 54/08) zu der Frage geäußert, wann Werbungskosten aus leerstehenden Gebäuden abzugsfähig sind. In bestimmten Fällen ist dies deshalb nicht der Fall, weil der BFH von Liebhaberei ausgeht. Grundsätzlich schadet der Leerstand bei nachgewiesenen Vermietungsbemühungen nicht. Lesen Sie weiter.

Stellen Sie sich vor, Sie sind auf der Suche. Nach der entscheidenden Idee, die den Unterschied ausmacht.

Diese Suche kann nur dann erfolgreich sein, wenn man die Welt mit einbezieht, die einen umgibt. Wenn man Dinge nicht nur erlebt, sondern sie als Inspiration zu nutzen weiß. Wenn man unterschiedliche Blickwinkel nicht nur zulässt, sondern sie so zusammenführt, dass sie das große Ganze erkennen lassen. Wenn man die Sache in den Mittelpunkt stellt und nicht sich selbst. Wenn man die Fähigkeit besitzt, fachliches Know-how und ganzheitliches Denken zu verknüpfen. Genau dann entsteht die Idee, die Sie Ihren Zielen näherbringt. Die aus der Ferne begeistert und im Detail überzeugt. Die unseren Mandanten einen echten Mehrwert bietet und zu ihrem Erfolg beiträgt. Die Suche nach dieser Idee ist unsere Motivation. Dafür stehen wir. SIBETH.