|
Die Hotelleriebranche stellt einen nicht minder bedeutenden Wirtschaftssektor dar. Die aktuellen Trends gehen hierbei u. a. wieder hin zu „Urlaub in Deutschland“ sowie zum Wellness- und Gesundheitstourismus, Städtereisen, Tagungs- und Kongressreisen, Markenhotellerie und zu Angeboten für sog. „Best Agers“. Von diesen Trends profitieren vor allem Städte wie München. So stieg die Zahl der Übernachtungen in Bayern 2008 erneut um rund 1 Mio. auf 77 Mio. an. Was einerseits zwar höchsterfreulich ist, führt andererseits aber zu Kapazitätsengpässen nicht nur seitens der Hotels, sondern auch seitens der eingeschalteten Fremddienstleister, z.B. Reinigungsunternehmen, mit den entsprechenden Konsequenzen. Im Hotelbereich fallen dabei Problem- und Aufgabenstellungen an, die nicht nur vielfältig sind, sondern auch regelmäßig in rechtlicher Hinsicht neue und dabei oftmals „andere“, d.h. außergewöhnliche Herausforderungen mit sich bringen. Diese reichen von der Entwicklung von maßgeschneiderten Kooperations- und Betriebskonzepten für ein einzelnes Hotel oder für eine ganze Hotelkette, einschließlich der Erarbeitung der erforderlichen Management-, Markenlizenz- oder Übernahmeverträge, bis hin zur Lösung der alltäglichen Probleme, die der Hotelbetrieb mit sich bringt. Den Schmuckdiebstahl aus der Hotelvitrine gilt es dabei rechtlich ebenso zu bewerten, wie die arbeits- und haftungsrechtlichen Fallstricke einer Nutzung der Hotelküche durch einen von ausländischen Gästen mitgebrachten Koch. SIBETH verfügt genau über die fundierten Branchen- wie auch breitgefächerten Rechtskenntnisse, um sich erfolgreich und zur Zufriedenheit der Mandanten all diesen Rechtsfragen stellen zu können. |




